Mandanten-Rundschreiben

Veröffentlicht am 01.12.2015

10. AO

Zum Vertrauensschutz bei einer verbindlichen Auskunft

Ist eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes vorbehaltlich einer Gesetzesänderung ergangen, begründet sie keinen Vertrauensschutz, wenn sich die Rechtslage durch eine zulässige unechte rückwirkende Gesetzesänderung verschärft. Das hat das BVerfG mit Beschluss vom 11.05.2015 in einem Nichtzulassungsverfahren entschieden. In diesem Fall sei verfassungsrechtlich auch keine Billigkeitsmaßnahme geboten.

Im entschiedenen Fall ging es um eine Kapitalgesellschaf, deren Verlustvortrag durch Gesellschafterwechsel untergegangen war.

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