Mandanten-Rundschreiben

Veröffentlicht am 06.07.2016

10. Gesellschaftsrecht

Ausgleichsanspruch nach Auflösung einer GbR bei fehlendem Gesellschaftsvermögen

Ist in einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts kein zu liquidierendes Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden, kann der Gesellschafter, der für sich ein Guthaben beansprucht, dieses aufgrund einer vereinfachten Auseinandersetzungsrechnung unmittelbar gegen den ausgleichspflichtigen Gesellschafter geltend machen. Das hat der BGH mit Urteil vom 13.10.2015 entschieden. Streitpunkte über die Richtigkeit der Schlussrechnung seien in diesem Prozess zu entscheiden. Einer – von den Gesellschaftern festgestellten – Auseinandersetzungsbilanz bedürfe es nicht. Mit der vereinfachten Auseinandersetzungsrechnung sei der geltend gemachte Ausgleichsanspruch als Ergebnis einer Gesamtabrechnung unter Einbeziehung der für die Berechnung wesentlichen Parameter nachvollziehbar und schlüssig darzulegen. Weitergehende Anforderungen seien an eine vereinfachte Auseinandersetzungsrechnung nicht zu stellen.

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