Mandanten-Rundschreiben

Veröffentlicht am 24.11.2016

10. Sozialversicherungsrecht

Zum Status des Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH –keine Gleichstellung von Vetorecht im Anstellungsvertrag mit Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag

Ist dem Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in seinem Anstellungsvertrag ein Veto-Recht bei der Bestimmung weiterer Geschäftsführer und bei grundsätzlichen Entscheidungen, die die Geschäfte der GmbH, insbesondere Änderungen und Geschäftserweiterungen betreffen, eingeräumt worden, rechtfertigt dies nach einem Urteil des BSG vom 11.11.2015 keine Gleichstellung mit einem im Gesellschaftsvertrag mit Sperrminorität ausgestatteten Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer zur Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status. Er ist also in abhängiger Beschäftigung tätig und unterliegt der Rentenversicherungspflicht.

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