Mandanten-Rundschreiben

Veröffentlicht am 18.08.2015

2. Abgrenzung der Einkunftsarten

1.1. Verkauf der Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig

Der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung unterliegt der Umsatz- und Einkommensteuer. Dies hat das FG Köln mit Urteil vom 04.03.2015 entschieden.

Im entschiedenen Fall bestritt der Kläger seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch den eBay-Verkauf von Bierdeckeln und Bieretiketten aus der privaten Sammlung seines Vaters. Die geerbte Sammlung umfasste etwa 320.000 Einzelteile und wurde vom Kläger durch Zukäufe fortgeführt. Veräußert wurden lediglich doppelte Exemplare. Hiermit erzielte der Kläger jährlich eBay-Umsätze zwischen 18.000,00 und 66.000,00 EUR. Das FA schätzte den erzielten Gewinn des Klägers mit 20 % des Umsatzes und setzte gleichzeitig Umsatzsteuer fest. Die dagegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Das FG stufte den Kläger aufgrund seiner intensiven und langjährigen Verkaufsaktivitäten als Unternehmer und Gewerbetreibenden ein.

1.2. Entschädigung der Gebäudeversicherung zum Neuwert

Brennt ein vermietetes Gebäude ab und nimmt der Vermieter deshalb eine AfaA (Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung) in Anspruch, so führen nach einem BFH-Urteil vom 02.12.2014 Leistungen einer Gebäudefeuerversicherung aufgrund desselben Schadensereignisses bei ihm bis zum Betrag der AfaA zu einer Einnahme aus Vermietung und Verpachtung. Das gelte unabhängig davon, ob die Versicherung zum Zeitwert oder zum gleitenden Neuwert entschädigt. Entschädigungszahlungen einer Gebäudefeuerversicherung seien im Grundsatz demjenigen steuerlich zuzurechnen, der sie nach dem Versicherungsvertrag beanspruchen könne.

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