Mandanten-Rundschreiben

Veröffentlicht am 31.03.2016

3. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Aufwendungen für Betreuung eines Haustieres sind steuerbegünstigt

(Anschluss an Punkt 5. unseres Rundschreibens Nr. 1/2015)

Der BFH hat mit Urteil vom 03.09.2015 die Rechtsauffassung des FG Düsseldorf, wonach Tierbetreuungskosten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sein können, bestätigt. Zu den Einzelheiten des entschiedenen Falls siehe Punkt 5. unseres Rundschreibens Nr. 1/2015.

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