Mandanten-Rundschreiben

Veröffentlicht am 06.07.2016

4. Besteuerungsverfahren

4.1. Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Zuwegung an das öffentliche Straßennetz als Handwerkerleistungen

Die Kosten für Zuwegungen an das öffentliche Straßennetz, die von der Gemeinde satzungsgemäß erhoben werden, können in Höhe der darin enthaltenen Arbeitsleistungen als Handerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG berücksichtigt werden. Das hat das FG Nürnberg mit – rechtskräftigem – Urteil vom 24.06.2015 entschieden.

4.2. Verteilung der Aufwendungen füraußergewöhnliche Aufwendungen auf fünf Jahre aus Billigkeitsgründen

Einem Steuerpflichtigen kann im Wege einer abweichenden Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen ein Wahlrecht auf Verteilung der Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau der selbstgenutzten Wohnung als außergewöhnliche Belastungen eingeräumt werden, wenn ein zu geringer Gesamtbetrag der Einkünfte dem vollen Abzug der Aufwendungen im Abflussjahr entgegensteht. Das hat das FG Düsseldorf mit – rechtskräftigem – Urteil vom 20.08.2014 entschieden.

Hinweis:

Anderer Auffassung ist das FG Baden-Württemberg, das keinen Grund für eine Billigkeitsregelung sieht. Gegen diese Entscheidung ist aber Revision beim BFH anhängig, so dass mit einer abschließenden höchstrichterlichen Entscheidung zu rechnen ist.

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