Mandanten-Rundschreiben

Veröffentlicht am 16.07.2014

4. Neues zu den haushaltsnahen Dienstleistungen/ begünstigten Handwerkerleistungen

4.1. Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

Der BFH hat mit Urteil vom 20.03.2014 entgegen der Auffassung des BMF in einem Schreiben vom 10.01.2014 entschieden, dass auch die Inanspruchnahme von Diensten, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund geleistet werden, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt sein kann. Es müsse sich dabei allerdings um Tätigkeiten handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt würden und dem Haushalt dienten. Hiervon sei insbesondere auszugehen, wenn der Haushalt des Steuerpflichtigen an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen würde.

4.2. Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

Mit der gleichen Argumentation hat der BFH in einem weiteren Urteil vom 20.03.2014 die Reinigung und Schneeräumung von öffentlichen Straßen und Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt.

Zurück