Aktuelles
Mandanten-Rundschreiben
Veröffentlicht am 07.07.2015
4. Überschusseinkünfte
Selbst getragene Benzinkosten auch bei 1%-Methode abziehbar
Die von einem im Außendienst tätigen Arbeitnehmer für berufliche und private Fahrten getragenen Benzinkosten sind, trotz Bewertung der privaten Nutzung nach der 1%-Methode, insgesamt als Werbungskosten abziehbar.
Das hat das FG Düsseldorf in einem – nicht rechtskräftigen – Urteil vom 04.12.2014 entschieden.