Mandanten-Rundschreiben

Veröffentlicht am 07.07.2015

4. Überschusseinkünfte

Selbst getragene Benzinkosten auch bei 1%-Methode abziehbar

Die von einem im Außendienst tätigen Arbeitnehmer für berufliche und private Fahrten getragenen Benzinkosten sind, trotz Bewertung der privaten Nutzung nach der 1%-Methode, insgesamt als Werbungskosten abziehbar.

Das hat das FG Düsseldorf in einem – nicht rechtskräftigen – Urteil vom 04.12.2014 entschieden.

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