Aktuelles
Mandanten-Rundschreiben
Veröffentlicht am 23.11.2015
5. Umsatzsteuer
5.1. Versagung der Steuerbefreiung bzw. des Vorsteuerabzugs bei Betrug
Einem Unternehmer, der wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich an einer im Rahmen einer Lieferkette begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt, ist nach einem EuGH-Urteil vom 18.02.2014 in einem holländischen Fall das Recht auf Steuerbefreiung bzw. den Vorsteuerabzug zu versagen. Das sei auch dann der Fall, wenn das nationale Recht keine Bestimmungen enthalte, die eine solche Versagung vorsehe. Unerheblich sei dabei, ob die nationalen formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Rechte erfüllt seien oder ob die Steuerhinterziehung in einem anderen Mitgliedsstaat als dem Mitgliedsstaat begangen wurde, in dem diese Rechte beansprucht würden.
5.2. Fristen für die Berichtigung rechnungsersetzender Gutschriften
Das UStG setzt für die Berichtigung rechnungsersetzender Gutschriften und den Widerspruch gegen Gutschriften keine Frist. Dennoch können Berichtigungen oder Widersprüche nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden, weil dies den Grundsätzen der Rechtssicherheit entgegensteht. Das FG München hat mit Urteil vom 05.11.2014 wirksame Berichtigungen oder Widersprüche nicht mehr anerkannt, wenn sie nach Ablauf der zivilrechtlichen Verjährungsfrist von drei Jahren erfolgten oder nach den Gesamtumständen das Recht auf Berichtigung verwirkt seien.