Mandanten-Rundschreiben

Veröffentlicht am 16.07.2014

7. Erbschaft-/Schenkungsteuer

Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des ErbStG 2009

In dem vom BFH eingeleiteten Normenkontrollverfahren zur Verfassungsmäßigkeit des ErbStG 2009 (speziell zu den in § 19 Abs. 1 ErbStG geregelten Steuersätzen) hat das BVerfG unter dem 26.02.2014 Steuerverwaltungsbehörden, Berufsvereinigungen und Wirtschaftsverbände angeschrieben und mitgeteilt, es habe dem BMF verschiedene Fragen zur Beantwortung übermittelt. Sinngemäß geht es bei den Fragen darum, in welchem Umfang Erbschaften und Schenkungen unter Inanspruchnahme von §§ 13a, 13b ErbStG stattfanden, wie sich jährlich der Wert der übergegangenen Vermögen von 2007 bis 2013 entwickelte, inwieweit diese sich auf Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften verteilen, inwieweit §§ 13a, 13b ErbStG zu Steuereinnahmen geführt haben, wie hoch die Quote der steuerpflichtigen Erwerbe war, inwieweit Stundungsanträge erfolgt sind und welche Rolle die vom  BFH in seiner Vorlage angeführten typischen Gestaltungsmodelle gespielt haben.

Hinweis:

Der Vorlagenkatalog deutet darauf hin, dass anscheinend durchaus ernsthafte Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des ErbStG 2009 bestehen. Mit einer Entscheidung des BVerfG wird erst zum Jahresende 2014 gerechnet.

Zurück