Aktuelles
Mandanten-Rundschreiben
Veröffentlicht am 23.11.2015
8. AO/Zivilrecht
Vollzug einer unentgeltlichen Zuwendung bei einer atypischen stillen Beteiligung
Der BFH hat die Rechtsprechung des BGH vom 29.11.2011 aufgegriffen und fortentwickelt: Die unentgeltliche Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung ist nach einem Urteil vom 17.07.2014 mit dem Abschluss des privatschriftlichen Gesellschaftsvertrags zivilrechtlich wirksam. Der Verstoß gegen die an sich gebotene notarielle Form für die unentgeltliche Zuwendung werde damit geheilt. Das gelte auch für Vereinbarungen unter nahen Angehörigen.
Hinweis:
Der BFH hat sich in der Urteilsbegründung noch einmal mit der „Familien-Rechtsprechung“ aus-einandergesetzt. Formfehler in Vereinbarungen mit Angehörigen stehen der steuerlichen Anerkennung danach nicht entgegen, wenn die Vereinbarungen letztlich wirksam waren und vollzogen wurden. Kritisch sind nur die Fälle, in denen der Rechtsbindungswille der Betroffenen fraglich ist.