Mandanten-Rundschreiben

Veröffentlicht am 20.12.2016

8. Erbschaft-/Schenkungsteuer

8.1. Schenkungsteuerpflichtige Zuwendung unter Eheleuten

Eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung unter Ehegatten liegt auch dann vor, wenn ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos oder Einzeldepots auf den anderen Ehegatten überträgt. Beruft sich der beschenkte Ehegatte darauf, dass ihm schon vor der Übertragung der Vermögensstand zur Hälfte zuzurechnen war und er deshalb insoweit nicht bereichert sei, trägt er nach einem Urteil des BFH vom 29.06.2016 hierfür die Feststellungslast.

8.2. Abfindungszahlungen an den weichenden Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit

Eine Abfindungszahlung, die der Erbe an den weichenden Erbprätendenten, also an denjenigen, der entweder zu Recht oder zu Unrecht von sich behauptet, Erbe geworden zu sein, zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen Klärung der Erbenstellung entrichtet, ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Das hat der BFH mit Urteil vom 15.06.2016 entschieden.

8.3. Frist zur Antragstellung auf Optionsverschonung

Der Erwerber kann nach einer Verfügung des BayLfSt vom 07.07.2016 den Antrag auf Optionsverschonung gemäß R E 13a.13 Abs. 2 Satz 2 ErbStR bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft des Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungssteuerbescheids stellen. Die Option ist über § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO auch dann noch zulässig, wenn sich aufgrund eines Feststellungsbescheides die maßgebliche Verwaltungsvermögensquote ändert.

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