Mandanten-Rundschreiben

Veröffentlicht am 31.03.2016

8. Kindergeldrecht

8.1. Masterstudium kann Teil einer einheitlichen Erstausbildung sein

Ein Masterstudium gehört nach einem BFH-Urteil vom 03.09.2015 jedenfalls dann zur einheitlichen Erstausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelor-Abschluss abgestimmt ist und das –von den Eltern und dem Kind- bestimmte Berufsziel erst über dieses Masterstudium erreicht wird.

Zurück