Mandanten-Rundschreiben

Veröffentlicht am 18.08.2015

8. Versicherungssteuer

Konzerninterne Absicherung des Forderungsausfallrisikos

Übernimmt eine Muttergesellschaft für ihre Tochtergesellschaften gegen Bezahlung das Risiko eines Forderungsausfalls, unterliegt dieser Vorgang nach einem Beschluss des BFH vom 30.03.2015 der Versicherungssteuer. Die Bezeichnung der Vereinbarung als Ausfallbürgschaft ändere hieran nichts, wenn es sich dem Wesen nach um einen Versicherungsvertrag handele.

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