Mandanten-Rundschreiben

Veröffentlicht am 24.11.2016

9. AO

Entscheidung über die Prüfungswürdigkeit im Rahmen der Außenprüfung

Nach einer Verfügung der OFD Frankfurt vom 12.04.2016 sollen die Finanzämter zur Vorprüfung, ob ein betriebsprüfungswürdiger Fall vorliegt, gegebenenfalls zusätzliche Erläuterungen und Aufschlüsselungen verlangen, wenn lediglich eine E-Bilanz nach § 5b EStG eingereicht worden ist, die sich auf die Ausfüllung der Mussfelder beschränkt. Unterbleiben die Angaben, will die Finanzverwaltung dies im Rahmen der Entscheidung über die Prüfungswürdigkeit des Einzelfalles als gewichtigen Anhaltspunkt für deren Vorliegen werten.

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