Aktuelles
Mandanten-Rundschreiben
Veröffentlicht am 23.11.2015
9. Bankrecht/Zivilrecht
Keine Gebühr bei Fehlbuchungen
Die Klausel eines Bankinstituts, die als Teilentgelt für die Kontoführung einen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten“ festlegt, ist unwirksam. Das hat der BGH in einem Urteil vom 27.01.2015 entschieden.
Im entschiedenen Fall hatte die Bank sowohl für eine Fehlbuchung als auch für die Korrekturbuchung einen Preis pro Buchungsposten von EUR 0,35 berechnet. Der BGH sah darin eine unangemessene Benachteiligung des Kunden durch die AGB. Berichtigungsbuchungen seien von Gesetzes wegen unentgeltlich vorzunehmen, eine Abwälzung von Kosten zur Erfüllung eigener Pflichten auf den Kunden unzulässig.