Mandanten-Rundschreiben

Veröffentlicht am 01.12.2015

9. Erbschaftsteuer

Keine Kürzung des Abzugs einer Pflichtteilslast soweit das zugrunde liegende Betriebsvermögen steuerfrei ist

Die Verpflichtung zur Zahlung des geltend gemachten Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs an den überlebenden Ehegatten des Erblassers sind auch dann in voller Höhe als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar, wenn zum Nachlass ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft gehört, dessen Erwerb als Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG begünstigt ist. Das hat der BFH mit Urteil vom 22.07.2015 entschieden.

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