Mandanten-Rundschreiben

Veröffentlicht am 16.07.2014

9. Handels-/Gesellschaftsrecht

9.1. Zur Erfüllung eines Verlustausgleichsanspruchs im GmbH-Vertragskonzern keine Vertragsbeendigung während des laufenden Geschäftsjahrs

§ 302 Abs. 3 AktG zur Verlustübernahme bei bestehendem Beherrschungs- oder Gewinnanführungstrag findet nach einem Urteil des OLG Minden vom 20.11.2013 im Vertragskonzern mit einer GmbH als abhängiger Gesellschaft entsprechend Anwendung. Der Ausgleich eines Jahresfehlbetrages könne grundsätzlich auch durch Aufrechnung mit einem Gegenanspruch des herrschenden Unternehmens erfolgen. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass Geldmittel oder entsprechende Sachleistungen unter ausdrücklich vorher vereinbarter Anrechnung auf eine bestehende oder künftige Verlustausgleichsverpflichtung zur Verfügung gestellt werden. Auch § 296 Abs. 1 Satz 1 AktG, wonach Unternehmensverträge mit einer abhängigen AG nur zum Ende des Geschäftsjahres oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums aufgehoben werden können, findet nach Ansicht des Gerichts auf Unternehmensverträge im GmbH-Konzern entsprechende Anwendung. Besonderheiten des GmbH-Rechts stünden dem nicht entgegen. Das Gericht hat dem Kläger auch Verzugszinsen auf die Verlustausgleichsansprüche zuerkannt.

9.2. Keine Eintragungsfähigkeit eines mit stillen Gesellschaftern geschlossenen Teilgewinnabführungsvertrags

Ein von einer GmbH mit zwei stillen Gesellschaftern geschlossener Teilgewinnabführungsvertrag ist nach einer Entscheidung des Kammergerichts vom 29.10.2013 nicht ins Handelsregister eintragungsfähig.

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