Mandanten-Rundschreiben

Veröffentlicht am 14.03.2014

9. Zivilrecht

Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch von Kindern gegenüber ihren Eltern

Volljährig gewordenen Kindern stehen Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche gegenüber ihren sorgeberechtigten Elternteilen zu, z.B. über Erbanteile in ihrem Vermögen. Das bestätigte das OLG Koblenz mit Beschluss vom 26.11.2013.

In dem entschiedenen Fall war die Mutter gestorben. Durch Testament erbten ihre drei Kinder. Der Vater nahm insoweit die Rechte des hier klagenden Kindes wahr und verwaltete den Nachlass, solange die Kinder minderjährig waren. Er kam jedoch nicht seiner Pflicht nach, sofort nach dem Tod der Mutter das geerbte Vermögen dem Familiengericht durch ein detailliertes Verzeichnis mitzuteilen. Deswegen stellte das OLG Koblenz nun fest, dass dieser Anspruch auch noch durch das volljährig gewordene Kind geltend gemacht werden könne. Zudem habe der Vater genaue Rechenschaft darüber abzulegen, wie er den Nachlass für seine Kinder verwaltet habe.

Zurück