Sonderrundschreiben

Veröffentlicht am 01.10.2015

1. Einleitung

Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014, wonach Teile des bisherigen Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts in Bezug auf Betriebsvermögen nicht mit dem Grundgesetz in Einklang stehen, hat das Bundeskabinett am 08.07.2015 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG beschlossen. Dieser Gesetzentwurf wird derzeit in den politischen Gremien und von den Fachverbänden diskutiert.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch im Jahr 2015 ein entsprechender Gesetzesbeschluss gefasst wird, so dass die Zeit für mögliche Reaktionen und Vorbereitungen auf das Gesetz begrenzt ist.

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