Sonderrundschreiben

Veröffentlicht am 29.11.2014

3. Gewerbesteuer

Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation künftig steuerfrei

Eine wichtige Änderung durch das sog. „Kroatienanpassungsgesetz“ (siehe hierzu auch Punkt 2.1. unseres Rundschreibens Nr. 2/2014 und 1.1. unseres Rundschreibens Nr. 3/2014) betrifft die Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation: Diese sind künftig nach § 3 Nr. 20 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Zurück