Aktuelles
Sonderrundschreiben
Veröffentlicht am 24.10.2016
4. Sozialversicherung/Lohnsteuer
Im Gesundheitswesen und in der Sozialwirtschaft werden in nicht geringem Umfang sog. Honorarkräfte, selbständige Berater etc. eingesetzt, insbesondere Ärzte, Pflegepersonal, Lehrer, Anleiter etc.
Die Finanzverwaltung und die Sozialversicherungsprüfer, insbesondere aber auch der Zoll prüfen verstärkt und zum Teil mit sofortiger Einleitung von Straf- und Bußgeldverfahren, ob in größerem Umfang Scheinselbständige beschäftigt werden, die zwar nach der äußeren Gestaltung als Selbständige Dienste leisten, tatsächlich aber als Arbeitnehmer zu behandeln sind mit der Folge, dass Sozialversicherungsbeiträge abzuführen und Lohnsteuer einzubehalten und ebenfalls abzuführen ist. Darüber hinaus wird sehr intensiv geprüft, ob Arbeitnehmerüberlassungserlaubnisse vorliegen. Auch bei Personalüberlassungen an Konzerngesellschaften kann erforderlich sein, über eine entsprechende Erlaubnis zu verfügen. Falls nicht erlaubte Arbeitnehmerüberlassungen vorliegen, können für den Arbeitgeber erhebliche finanzielle Konsequenzen aufgrund von Ansprüchen der Arbeitnehmer (tarifliche Höhergruppierung etc.), der Sozialkassen sowie der Finanzverwaltung drohen. Aus gegebenem Anlasse regen wir an, derartige Strukturen dringend sowohl arbeitsrechtlich wie auch sozialversicherungsrechtlich und lohnsteuerlich überprüfen zu lassen. Sofern Sie unsere Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.