Aktuelles
Sonderrundschreiben
Veröffentlicht am 20.12.2016
Schwerpunkt: Erbschaftsteuerreform
(Anschluss an unser Sonderrundschreiben Nr. 2/2015)
Nachdem wir Sie durch unser Sonderrundschreiben Nr. 2/2015 bereits über die geplante Erbschaftsteuerreform informiert hatten, möchten wir Sie nun, nachdem das „Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ am 04.11.2016 rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft getreten ist, über die Gesetz gewordenen Änderungen informieren. Gegenüber dem Entwurf haben sich noch einige – zum Teil nicht unwesentliche – Veränderung ergeben, so dass wir jetzt unsere Darstellung im Sonderrundschreiben Nr. 2/2015 überarbeitet haben.
Eine schematische Darstellung der erbschaftssteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen haben wir Ihnen in der Anlage (Blatt 1-3) beigefügt.