Aktuelles
Sonderrundschreiben
Veröffentlicht am 20.12.2016
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Übersicht der Neuregelungen gemäß „Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“
vom 4. November 2016
Definitionen:
- „Begünstigtes Vermögen“: dient überwiegend der unternehmerischen Tätigkeit (Hauptzweck)
- „Verschonungsabschlag“: Steuerbefreiung für begünstigtes Vermögen
I. Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten und übertragenes begünstigtes Vermögen bis 26 Mio. EUR pro Erbe | ||
bis 5 Beschäftigt | ||
Regelverschonung | Haltefrist: 5 Jahrekeine Lohnsummenprüfung | Verschonungsabschlag: 85 % |
oder Optionsverschonung | Haltefrist: 7 Jahrekeine Lohnsummenprüfung | Verschonungsabschlag: 100 % |
bis 10 Beschäftigte | ||
Regelverschonung | Haltefrist: 5 JahreLohnsumme: mind. 250 % | Verschonungsabschlag: 85 % |
oder Optionsverschonung | Haltefrist: 7 JahreLohnsumme: mind. 500 % | Verschonungsabschlag: 100 % |
11 bis 15 Beschäftigte | ||
Regelverschonung | Haltefrist: 5 JahreLohnsumme: mind. 300 % | Verschonungsabschlag: 85 % |
oder Optionsverschonung | Haltefrist: 7 JahreLohnsumme: mind. 565 % | Verschonungsabschlag: 100 % |
II. Unternehmen mit über 15 Beschäftigten und übertragenes begünstigtes Vermögen bis 26 Mio. EUR pro Erbe | ||
Regelverschonung | Haltefrist: 5 JahreLohnsumme: mind. 400 % | Verschonungsabschlag: 85 % |
oder Optionsverschonung | Haltefrist: 7 JahreLohnsumme: mind. 700 % | Verschonungsabschlag: 100 % |
III. Übertragenes begünstigtes Vermögen über 26 Mio. EUR pro Erbe | ||
Wahlrecht-Alternative I: Verschonungsbedarfsprüfungl | ||
Haltefrist: 7 JahreLohnsumme: mind. 700 %bis 5 Beschäftigte:keine Lohnsumme6-10 Beschäftigte: 500 %11 bis 15 Beschäftigte: 565 % | Erlass der Steuer, soweit Steuerschuld nicht aus dem verfügbaren Vermögens beglichen werden kann (d.h. aus 50 % des vorhandenen nicht begünstigten Vermögen einschl. Privatvermögen und mit dem Erbe bzw. der Schenkung übergegangenen nicht begünstigten Vermögen) | |
Wahlrecht-Alternative II: Verschonungsabschlagsmodell | ||
Regelverschonung | Haltefrist: 5 JahreLohnsumme: mind. 400 %bis 5 Beschäftigte:keine Lohnsumme6 bis 10 Beschäftigte: 250 %11 bis 15 Beschäftigte: 300 %(vgl. I.) | Verschonungsabschlag verringert sich schrittweise von 85 % um jeweils 1 % je 750.00 EUR, die der Erwerb über 26 Mio. EUR liegt; ab 90 Mio. EUR wird kein Verschonungsabschlag mehr gewährt |
oder Optionsverschonung | Haltefrist: 7 JahreLohnsumme: mind. 700 %bis 5 Beschäftigte:keine Lohnsumme6 bis 10 Beschäftigte: 500 %11 bis 15 Beschäftigte: 565 %(vgl. I.) | Verschonungsabschlag verringert sich schrittweise von 100 % um jeweils 1 % je 750.00 EUR, die der Erwerb über 26 Mio. EUR liegt; ab 90 Mio. EUR wird kein Verschonungsabschlag mehr gewährt |