Aktuelles
Sonderrundschreiben
Veröffentlicht am 20.12.2016
Verfassungsrechtlich Bedenken
Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass gegen die echte Rückwirkung des Gesetzes zum 01.07.2016 verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Insofern wäre eine Übergangsregelung wünschenswert gewesen.