Organisationen und Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen sind von demografischen Entwicklungen besonders betroffen. Ihre Zielgruppen erfordern nicht nur fachliche Kompetenz, sie sind zeit- und betreuungsintensiv, mit dem Menschen und seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Die Zahl der Fachkräfte sinkt beständig, die Anforderungen und Mehrfachbelastungen hingegen steigen kontinuierlich.

Das Gesundheits- und Sozialwesen bildet einen ausgewiesenen Schwerpunkt der rt Revision + Treuhand GmbH & Co. KG: Seit fast vier Jahrzehnten beraten wir Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen in diesem vielschichtigen Spezialbereich versiert und mit einer stetig wachsenden Zahl von Mandanten. Viele von ihnen sind dabei entweder frei-gemeinnützig oder konfessionell-gemeinnützig ausgerichtet.

Krankenhäuser verschiedener Versorgungsstufen, Rehakliniken und Belegkrankenhäuser zählen dabei ebenso zu unserem Mandantenkreis wie Ärzte, ärztliche Kooperationen und Netzwerke, Apotheken, Heim, Pflege- und Palliativeinrichtungen, Kindertagesstätten, Rettungsdienste und Bildungsträger. Neben der Durchführung von Jahresabschlussprüfungen, der Praxisbewertung beim Kauf oder Verkauf und steuerrechtlichen Dienstleistungen, wie Buchhaltung, Bilanzen und Steuererklärungen, übernehmen wir mit unserem erfahrenen, interdisziplinär aufgestellten Team auch komplexe Beratungsaufträge für große Betriebe und betreuen diese bei der Um- und Neustrukturierung, bei Fusionen, Unternehmenskäufen und -verkäufen und Kooperationen.

Ausgewählte Leistungen im Fokus

Jahresabschluss- und Sonderprüfungen

Im Rahmen unseres Beratungsangebots für Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Heim- und Werkstatteinrichtungen oder Pflegedienste übernehmen wir die qualifizierte Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und ergänzende spezialgesetzliche Prüfungen. Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung sind wir mit den besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebenso bestens vertraut wie mit der Krankenhausbuchführungs- bzw. Pflegebuchführungsverordnung und den speziellen Prüfungsgegenständen des Gesundheitssektors.

Steuerberatung für Krankenhäuser und andere Einrichtungen

Das Steuerrecht im Gesundheitssektor umfasst besondere steuerliche Themen, Fragestellungen und Gestaltungsspielräume. Unsere Steuerexperten setzen hier ganzheitlich und mit fundiertem Fachwissen an, ganz gleich, ob es sich um Angelegenheiten und Fragen der laufenden Steuerberatung, der Begleitung von Betriebsprüfungen, im Umsatzsteuerrecht, in der Besteuerung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, zur Gemeinnützigkeit oder bei der Mittelverwendungsrechnung handelt. 

Spezialdisziplin „Medizinrecht“, "Sozialwirtschaft" und "Gesundheitswirtschaft"

In der Bewertung von medizinrechtlichen Problemstellungen verfügen unsere Juristen über Fachkompetenz und Erfahrung. Dazu zählen insbesondere alle rechtlichen Fragen über die Zulassung, zu Rechtsformen, zur Nachfolge, zu Gemeinschaftspraxen, Apotheken, Ärztehäusern und medizinischen Versorgungszentren sowie zur Zusammenarbeit mit Krankenhäusern. Auch in den Spezialbereichen der Sozialgesetzbücher für Pflegedienste, Heim- und Werkstatteinrichtungen sowie ähnlicher Unternehmen der Sozialwirtschaft stehen wir Ihnen mit umfassenden Know-how und besonderen Kenntnissen des Medizin- und Sozialrechts zur Seite.