Öffentliche Einrichtungen unterliegen einer Vielzahl besonderer rechtlicher Bestimmungen. Die gesetzlichen Vorgaben und Auflagen für kommunale Eigenbetriebe und von der öffentlichen Hand getragene Gesellschaften gehen dabei oftmals weit über die umfangreichen Bestimmungen des Handelsrechts hinaus. Dieses breite Feld bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen berücksichtigen wir bei der fachgerechten Durchführung gesetzlicher und freiwilliger Jahresabschlussprüfungen bei derartigen Unternehmen und Organisationen. Je nach Arbeitsfeld ist es unabdingbar, Aspekte des öffentlichen Rechts oder anderer spezieller Rechtsgebiete gemeinsam mit dem Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht in den Prüfungs- und Beratungsprozess mit einzubeziehen.

Mit versierten Fachkenntnissen im Steuerrecht und öffentlichem Wirtschaftsrecht sowie langjährigen Erfahrungen im öffentlichen Sektor stehen wir Ihnen mit einem Team aus Wirtschafts-, Rechts- und Steuerexperten zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit unseren Mandanten entwickeln wir individuelle Lösungen, die je nach Bedarf alle juristischen, finanziellen, wirtschaftlichen und strategischen Aspekte innerhalb eines Betriebes und über dessen Grenzen hinaus berücksichtigen.

Vertiefte Kenntnisse haben wir uns für Unternehmen der Wirtschaftsförderung, für Hafenbetriebe, Flughäfen sowie für Ver- und Entsorgungsbetriebe erworben. So haben wir z. B. Projekte beim Übergang von öffentlich-rechtlichen in privatrechtliche Organisationen begleitet, waren in zahlreiche PPP/ÖPP-Projekte als Berater eingebunden und haben für diverse öffentliche Investitionsprojekte Wirtschaftlichkeitsanalysen und Gutachten erstellt.

Ausgewählte Leistungen im Fokus

Beratung bei Neugründung

Als erfahrene Berater bei Fragen zum kommunalen Unternehmensrecht begleiten und unterstützen wir Sie bei Neugründungen, indem wir die Rechts- und Betriebsform strategisch optimieren. Zudem eruieren wir die bestmögliche Gestaltung von und die Verhandlung für Satzungen, Verträge und andere Rechtstexte.

Hilfe zur Neuordnung

Bei der Restrukturierung interner Abläufe von Eigenbetrieben und anderer Unternehmen der öffentlichen Hand sowie bei allen Fragen zur Bilanzierung geplanter Investitionen stehen wir mit breit gefächertem Fachwissen beratend und unterstützend zur Seite. In sämtliche Überlegungen zur Neuordnung müssen im öffentlichen Sektor zudem Möglichkeiten für die Einbindung Dritter in bestimmten Aufgabenbereichen (Public Private Partnership, PPP) und für den Übergang von öffentlich-rechtlichen in privatrechtliche Organisationsformen einbezogen werden. Auch hier zeichnen wir uns durch sachkundiges Know-how aus und begleiten und verhandeln einen etwaigen Umwandlungsprozess oder eine Privatisierung.

Jahresabschlussprüfungen

Als verlässlicher Partner führen wir sowohl gesetzlich vorgeschriebene als auch freiwillige Jahresabschlussprüfungen für öffentliche Einrichtungen durch. Dabei berücksichtigen wir neben den Bestimmungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes selbstverständlich auch alle weiteren relevanten öffentlichen Regelungen, wie die Gemeindeordnung und die Eigenbetriebsverordnung.