Seit vielen Jahren zählen Erst- und Rückversicherungsgesellschaften zu unseren Mandanten. Versicherungsunternehmen unterliegen in der Regel der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz: BaFin. Andere unterliegen der Aufsicht der jeweils zuständigen Landesbehörde.

Aufgrund unseres breit aufgestellten Mandantenkreises sind wir mit beiden Aufsichtsorganen und den gesetzlichen Rahmenvorschriften, wie z. B. dem Versicherungsaufsichtsgesetz, gut vertraut. Wir prüfen für Sie den Jahresabschluss Ihres Versicherungsunternehmens und unterstützen Sie kompetent bei der Berichterstattung gegenüber den zuständigen Aufsichtsorganen. Darüberhinaus beraten und betreuen wir Sie bei steuerlichen Betriebsprüfungen und Sonderprüfungen und stehen Ihnen bei versicherungsrechtlichen Fragen fachkundig zur Seite. Auf Wunsch führen wir zudem Sachverständigenprüfungen durch.